Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf:
RA Michael Geiger
Wildrosenweg 3
24119 Kronshagen
Tel.: 0431 / 888 1510
Fax: 0431 / 888 1513
email@ra-geiger.net
Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Auf dem Gebiet des Sozialrechts bin ich meinen Mandanten behilflich, ihre Ansprüche gegenüber den Behörden und Krankenkassen durchzusetzen. Neben der üblichen Überprüfung von Wohngeld- und von ALG II-Bescheiden stehe ich meinen Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Krankenkassen zur Verfügung.
Ein weiteres Spezialgebiet von mir sind Arbeitsunfälle. Da ich zwei Jahre bei einer Berufgenossenschaft tätig war, bin ich in der Lage, die Probleme auch aus Sicht einer Behörde zu beurteilen. Dieses Wissen setze ich nunmehr für meine Mandanten ein.
Einen Ausblick meiner Tätigkeitsfelder erhalten Sie hier.
für Betriebe:
Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Nord oder DRV-Bund
Rentenversicherung (Betriebsprüfung, Feststellung der Versicherungspflicht, Antragsverfahren nach § 7a SGB IV etc.)
Feststellung der Versicherungspflicht durch die Einzugsstelle (Krankenkasse)
gesetzliche Unfallversicherung (Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft, Beitragsforderung, Versicherungspflicht
als Unternehmer
für Versicherte:
Versorgung mit Heilmitteln oder Hilfsmitteln (Digitale Hörgeräte, Sehhilfen (Brillen) etc.)
Sozialhilfe , Albreitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
Grundsicherung
gesetzliche Unfallversicherung Rente wegen Minderung der Erwebfähigkeit, Anerkennung eines Arbeits-oder
Wegeunfalls, Verletztengeld,
Krankengeld nach § 44 SGB V
Schwerbehindertenrecht, Grad der Behinderung (GdB), Gleichstelung netc.
ALG II oder auch Harz4 :
Überprüfung Ihrer ALG II Bescheide, Anrechnung von Einkünften,
Eingliederungsvereinbarungen
Mietobergrenzen, Kosten der Unterkunft KdU
Widerspruchs- und Eilverfahren