Rechtsanwaltskanzlei Geiger

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf:

RA Michael Geiger

Wildrosenweg 3

24119 Kronshagen

 

Tel.: 0431 / 888 1510

Fax: 0431 / 888 1513

email@ra-geiger.net

 

Montag           8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Dienstag        8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Mittwoch       8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Donnerstag   8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Freitag            8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

        Samstag         geschlossen

        Sonntag          geschlossen

 



Ich berate Sie gerne!


Auf dem Gebiet des Sozialrechts bin ich meinen Mandanten behilflich, ihre Ansprüche gegenüber den Behörden und Krankenkassen durchzusetzen. Neben der üblichen Überprüfung von Wohngeld- und von ALG II-Bescheiden stehe ich meinen Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Krankenkassen zur Verfügung.

 

Ein weiteres Spezialgebiet von mir sind Arbeitsunfälle. Da ich zwei Jahre bei einer Berufgenossenschaft tätig war, bin ich in der Lage, die Probleme auch aus Sicht einer Behörde zu beurteilen. Dieses Wissen setze ich nunmehr für meine Mandanten ein.

 

Einen Ausblick meiner Tätigkeitsfelder erhalten Sie hier.

 

    für Betriebe:

 

    Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Nord oder DRV-Bund

 

    Rentenversicherung (Betriebsprüfung, Feststellung der Versicherungspflicht, Antragsverfahren nach § 7a SGB IV etc.)

 

    Feststellung der Versicherungspflicht durch die Einzugsstelle (Krankenkasse)

 

    gesetzliche Unfallversicherung (Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft, Beitragsforderung, Versicherungspflicht

    als Unternehmer

 

 

    für Versicherte:

 

    Versorgung mit Heilmitteln oder Hilfsmitteln (Digitale Hörgeräte, Sehhilfen (Brillen) etc.)

 

    Sozialhilfe , Albreitslosengeld I und Arbeitslosengeld II

 

    Grundsicherung

 

    gesetzliche Unfallversicherung  Rente wegen Minderung der Erwebfähigkeit, Anerkennung eines Arbeits-oder

    Wegeunfalls,   Verletztengeld,        

 

    Krankengeld nach § 44 SGB V

 

    Schwerbehindertenrecht, Grad der Behinderung (GdB),  Gleichstelung netc.

 

                

    ALG II oder auch Harz4 :

 

    Überprüfung Ihrer ALG II Bescheide, Anrechnung von Einkünften,

 

    Eingliederungsvereinbarungen

 

    Mietobergrenzen, Kosten der Unterkunft KdU

 

    Widerspruchs- und Eilverfahren