Da von der Erhebung der Klage bis zum Urteil in Bereich des Sozialrechts durchaus einmal drei Jahre vergehen können, dies aber zu existenzbedrohend Zuständen für den Betroffenen führen
könnte, gibt es die Möglichkeit in eiligen Fällen eine einstweilige bzw. vorläufige Entscheidung des Sozialgerichts herbeizuführen.
einstweilige Anordnung - einstweiliger Rechtsschutz
Im Sozialgerichtsverfahren kann ein Betroffener eine einstweilige Anordnung beantragen, wenn er einen sog. Anordnungsgrund und einen Anordnungsanspruch geltend machen kann.
Der Anordnungsanspruch setzt voraus, das der Antragsteller mit hinreichender Wahrscheinlichkeit seinen Anspruch durchsetzen kann. Dies ist der Fall, wenn eine sog. summarische Prüfung zu Gunsten
des betroffenen Antragstellers ausgeht.
Ein Anordnungsgrund besteht, wenn die Sache eilbedürftig ist.
Eilbedürftig ist eine Sache immer dann, wenn dem Antragsteller selbst ein Rechtsverlust droht, wenn nicht schnellstens eine Entscheidung ergeht. Das ist der Fall sein, wenn eine das Jobcenter
Kiel oder die ARGE trotz Hilfebedürftigkeit keine oder erheblich geringere Leistungen auszahlt.
Ein Antrag auf einstweilige Anordnung kann aber auch erfolgreich sein, wenn Leistungen rechtswidrig zurückgefordert werden.